Möchtest du dein Fahrzeug von Deutschland auf die Kanaren einführen und fragst dich, was du alles beachten musst? Ob nur für einen Langzeiturlaub oder für eine Auswanderung, in diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt was du für die Einfuhr deines Fahrzeuges beachten musst, welche Dokumente du benötigst und welche verschiedenen Regelungen es auf den Kanaren gibt.
Hinweis: Wir haben für diesen Artikel mit bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Abläufe und Formulare können sich ändern und wir übernehmen für die Richtigkeit und die Aktualität keine Gewähr.
Da der Prozess sehr kompliziert und kostenintensiv werden kann, empfehlen wir in Erwägung zu ziehen, ein Fahrzeug vor Ort auf der Insel zu kaufen. Damit sparst du dir viel Stress und trägst auch zusätzlich positiv dazu bei, die Anzahl der Fahrzeuge auf den Kanaren nicht noch weiter zu erhöhen.
1. Die Einfuhr eines Fahrzeuges auf die Kanaren
Wenn du mit deinem eigenen Fahrzeug von Deutschland auf die Kanaren kommst, musst du bei der Einfuhr einiges beachten. Dies gilt auch, wenn du zum Beispiel mit dem Camper, Auto oder Motorrad für einen Langzeiturlaub auf die Kanaren reist.
Ein Teil der Regelungen gelten europaweit. Da du die Kanaren nur über eine Fähre oder mittels eines Transportunternehmens per Schiff erreichst, wird jedes Kennzeichen erfasst und somit die Einfuhr mit Daten belegbar.
Zudem gelten die Kanaren als ein ultraperipheres Gebiet. Daher müssen die Zollbestimmungen bei der Einfuhr eines Fahrzeuges berücksichtigt werden.
Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass es für die Einfuhr eines Fahrzeuges auf die Kanaren je nach Einreisegrund verschiedene Regelungen gibt. Demnach gehen wir im Folgenden auf die verschiedenen Regelungen für eine temporäre Einfuhr ein, sowie auf die verschiedenen Regelungen der dauerhaften Einfuhr eines Fahrzeuges.
2. Was muss ich bei der temporären KFZ-Einfuhr auf die Kanaren beachten?
Die temporäre Einfuhr auf die Kanaren ist vor allem für einen Langzeiturlaub interessant. So darfst du auf den Kanaren dein in Deutschland gemeldetes Fahrzeug bis zu 3 Monate mit deutschem Kennzeichen fahren. In diesem Fall musst du nichts weiter beachten.
Möchtest du mit deinem Fahrzeug länger als 3 Monate auf den Kanarischen Inseln bleiben, musst du es beim Zoll deklarieren lassen. In diesem Fall kannst du bis zu 6 Monate auf den Kanaren bleiben und du zahlst für dein Fahrzeug eine Einfuhrumsatzsteuer. Diese wird dir beim Verlassen der Kanaren erstattet, wenn du dies rechtzeitig beim Zoll anmeldest.
Gut zu wissen: Verbringst du deinen Langzeiturlaub für mehr als 3 Monate auf den Kanaren, musst du dich im Ayuntamiento (dt.: Rathaus) anmelden und in das Ausländerregister eintragen lassen. Alle Infos dazu findest du in dem Artikel Langzeitaufenthalt auf den Kanaren: Ab wann Anmeldung, KFZ-Zulassung, Steuern & Co?
3. Was muss ich bei der dauerhaften KFZ-Einfuhr meines Fahrzeuges auf die Kanaren beachten?
Möchtest du auf die Kanaren auswandern und dein in Deutschland gemeldetes Fahrzeug mitnehmen, musst du es offiziell einführen. Dabei gibt es einiges zu beachten. Dies gilt auch, wenn du dein Fahrzeug ohne Wohnsitz auf den Kanaren einführen möchtest, wie zum Beispiel für einen Langzeiturlaub.
In beiden Fällen gibt es bezüglich der Einfuhrsteuer und der Zulassungssteuer Unterschiede.
Wenn du deinen Wohnsitz auf die Kanaren verlegst, profitierst du bei der Einfuhr deines Fahrzeuges auf eine Befreiung der Einfuhrsteuer und der Zulassungssteuer. Was du dafür nachweisen musst, erfährst du in den entsprechenden Kapiteln weiter unten.
Um dir den Prozess der Einfuhr eines Fahrzeuges auf die Kanaren genauer zu erklären, findest du in den folgenden Kapiteln eine Schritt für Schritt Anleitung.
Schritt 1: Fahrzeug beim Zoll deklarieren
Da die Kanaren als ultraperipheres Gebiet gelten, fällt für die Einfuhr von Fahrzeugen beim Zoll die Einfuhrumsatzsteuer an. Diese kannst du umgehen, wenn du als Grund für die Einfuhr einen Wohnortwechsel auf die Kanaren angeben kannst. Dafür musst du beim Zoll zum Einen deinen Erstwohnsitz auf den Kanarischen Inseln nachweisen.
Zum Anderen musst du mittels eines Kaufvertrages oder Rechnung belegen, dass dein Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten in deinem Besitz ist. Ist dies der Fall, muss die Ummeldung deines Fahrzeuges innerhalb eines Jahres nach deiner wohnlichen Anmeldung auf den Kanaren erfolgen. Falls du diese Frist nicht einhalten kannst, wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Zudem muss dein Fahrzeug auf den Kanaren in den nächsten 12 Monaten in deinem Besitz bleiben und darf auch nicht vermietet werden, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Verkaufst oder vermietest du dein Fahrzeug innerhalb des ersten Jahres, wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Die Einfuhrsteuer wird wie folgt berechnet:
- für Autos mit 11 oder weniger steuerlichen PS (caballos fiscales): 9,5% des aktuellen Werts des Fahrzeuges
- für Autos mit mehr als 11 steuerlichen PS (caballos fiscales): 15% des aktuellen Werts des Fahrzeuges
- Elektro- oder Hybridfahrzeuge: 0%
- Fahrzeuge von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mit einer anerkannten Behinderung von mehr als 33%: 3% des aktuellen Werts des Fahrzeuges
- Wohnwagen und Wohnmobile: 15% des aktuellen Werts des Fahrzeuges
- Lieferwagen: 7% des aktuellen Werts des aktuellen Wertes des Fahrzeuges
Die steuerlichen PS werden folgendermaßen berechnet:
- für 4-Takt-Motoren: (Kubikzentimeter / 4)0,6 x 0,08 x 4
- für 2-Takt.Motoren: (Kubikzentimeter / 4)0,6 x 0,11 x 4
Egal aus welchem Grund die Einfuhr auf die Kanaren erfolgt, muss dein Fahrzeug Zollpapiere erhalten. Dies erfolgt über eine Zollagentur, die für dich den Behördengang übernimmt. Hierfür musst du folgende Dokumente vorlegen:
- Kfz-Brief
- Fahrzeugschein
- CoC-Papiere
- Kaufvertrag oder Rechnung des Fahrzeuges
- ein Ausweisdokument (Ausweis oder Reisepass)
- Ticket der Fähre
Für die Steuerbefreiung wegen Wohnortwechsel auf die Kanaren musst du außerdem folgende Dokumente vorlegen:
- wohnliche Anmeldebescheinigung auf den Kanaren
- wohnliche Abmeldebescheinigung in Deutschland, ausgestellt vom Deutschen Konsulat auf den Kanaren
Nach Bearbeitung erhältst du von der Agentur den Einfuhrnachweis DUA (grüner Zollschein).
Achtung: Die Zollagenturen nehmen für diese Dienstleistung eine Gebühr
Schritt 2: Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen
Der nächste Schritt für die Zulassung deines deutschen Fahrzeuges auf den Kanaren ist die Hauptuntersuchung. Diese wird in Spanien ITV genannt.
Bei der Hauptuntersuchung für die Zulassung handelt es sich um eine spezielle, kostenpflichtige Untersuchung für die Einfuhr eines Fahrzeuges aus einem anderen Land. Besteht dein Fahrzeug diese Hauptuntersuchung, erhältst du die ficha técnica (dt.: technische Papiere).
Hier findest du die Standorte für die Hauptuntersuchung auf den Kanarischen Inseln:
- Lanzarote: Arrecife und Playa Honda
- Fuerteventura: El Matorral, Antigua und Puerto del Rosario
- Gran Canaria: Arinaga I, Arinaga II, Maspalomas, Las Palmas I, Las Palmas II, Las Palmas III, Las Palmas Hafen, Santa María de Guía, Telde und Jinámar
- Teneriffa: Adeje, San Miguel, Mayorazgo, Chafiras, Güimar, Cuesta-Taco, Flughafen Nord, El Rosario, Los Realejos und Santa Cruz de Tenerife
- La Palma: El Paso und Santa Cruz de La Palma
- La Gomera: San Sebastián de La Gomera
- El Hierro: Valverde
Schritt 3: Zulassungssteuer beim Finanzamt bezahlen
Nachdem du nun deinen grünen Zollschein (DUA) und die technischen Papiere (ficha técnica) erhalten hast, gehst du zum Finanzamt (Agencia Tributaria) um die Zulassungsteuer zu bezahlen.
Für das Finanzamt musst du folgende Dokumente mitbringen:
- Kaufvertrag des Fahrzeuges + Übersetzung
- Kfz-Brief
- Fahrzeugschein
- ein Ausweisdokument
- deine NIE-Nummer
- wohnliche Anmeldebescheinigung auf den Kanaren
- von Schritt 1 den grünen Zollschein (DUA)
- von Schritt 2 die technischen Papiere von der ITV (ficha técnica)
Meldest du dein Fahrzeug auf den Kanaren auf Grund eines Wohnortwechsels an, dann füllst du dort das Formular für die Befreiung der Zulassungssteuer “Modelo 05” aus. Dafür brauchst du zusätzlich folgendes Dokument:
- wohnliche Abmeldebescheinigung, ausgestellt vom Deutschen Konsulat auf den Kanaren
Für die Steuerbefreiung bekommst du einen Beleg, den du für die Zulassungsstelle benötigst.
Wichtiger Hinweis: Um eine Befreiung der Zulassungssteuer zu erhalten, musst du diese innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellungsdatum des grünen Zollscheins (DUA) beim Finanzamt melden.
Meldest du dein Fahrzeug ohne den Grund eines Wohnortwechsels auf den Kanaren an, oder nach Ablauf der im grünen Kasten benannten 60 Tagen, füllst du das Formular “Modelo 576” aus.
Mit diesem Formular berechnet das Finanzamt die Zulassungssteuer (sp.: impuesto de matriculación). Anschließend bekommst du einen Bezahlbrief. Mit diesen gehst du zur Bank und bezahlst die Zulassungssteuer. Du erhältst einen Zahlungsbeleg.
Die Zulassungsteuer wird anhand der CO2 Emissionen deines Fahrzeuges berechnet:
- Für Emissionen bis zu 120 g/km CO2: 0%
- Für Emissionen von mehr als 120 g/km CO2 und weniger als 160 g/km CO2: 4,75% des aktuellen Werts deines Fahrzeuges
- Für Emissionen, die größer oder gleich als 160 g/km CO2 und kleiner als 200 g/km CO2: 9,75% des aktuellen Werts deines Fahrzeuges
- Für Emissionen von 200 g/km CO2 oder mehr: 14,75% des aktuellen Werts deines Fahrzeuges
Rechne hier den ungefähren Wert deines Fahrzeuges für das spanische Finanzamt aus.
Achtung: Hast du dein Fahrzeug gebraucht von einer privaten Person gekauft, musst du zusätzlich zur Zulassungssteuer die „Impuesto sobre transmisiones patrimoniales y actos jurídicos documentados“ beim kanarisches Finanzamt (Agencia Tributaria Canaria) bezahlen. Dafür füllst du das Formular Modelo 620 aus.
Schritt 4: Kfz-Steuer beim Ayuntamiento bezahlen
Nach dem Finanzamt gehst du zum Ayuntamiento (dt.: Rathaus) deines Wohnsitzes auf den Kanaren. Dort bezahlst du die jährliche Kfz-Steuer. Dafür benötigst du folgende Dokumente:
- ein Ausweisdokument
- deine NIE-Nummer
- wohnliche Anmeldebescheinigung auf den Kanaren
- von Schritt 2 die technischen Papiere von der ITV (ficha técnica)
Anschließend bekommst du einen Bezahlbrief. Mit diesen gehst du zur Bank und bezahlst die KFZ-Steuer. Du erhältst einen Zahlungsbeleg.
Schritt 5: Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden
Nach all den Schritten kannst du endlich zur Zulassungsstelle (oficina de Tráfico) gehen. Für die endgültige Anmeldung/ Zulassung deines Fahrzeuges auf den Kanaren, benötigst du folgende Dokumente:
- Formular für den Antrag der Zulassung
- Kaufvertrag des Fahrzeuges + Übersetzung
- Kfz-Brief
- Fahrzeugschein
- CoC-Papiere
- ein Ausweisdokument
- deine NIE-Nummer
- wohnliche Anmeldebescheinigung auf den Kanaren
- wohnliche Abmeldebescheinigung vom Deutschen Konsulat (im Falle der Steuerbefreiung)
- von Schritt 1 den grünen Zollschein (DUA)
- von Schritt 2 die technischen Papiere von der ITV (ficha técnica)
- von Schritt 3 Beleg für die Steuerbefreiung ODER Zahlungsbeleg der Zulassungssteuer
- der Zahlungsbeleg des Impuesto de Transmisiones Patrimoniales (nur bei gebrauchtem Fahrzeug, welches von einer privaten Person gekauft wurde)
- von Schritt 4 Zahlungsbeleg der Kfz-Steuer
Die Zulassungsstellen der verschiedenen Inseln findest du hier:
- Lanzarote: Dirección General de Tráfico de Lanzarote
- Fuerteventura: Dirección General de Tráfico de Fuerteventura
- Gran Canaria: Jefatura Provincial de Tráfico de Las Palmas
- Teneriffa: Jefatura Provincial de Tráfico de Tenerife
- La Palma: Dirección General de Tráfico de La Palma
Auf La Gomera und El Hierro gibt es keine Zulassungsstellen. Die Zulassung muss auf Teneriffa erfolgen, da dort sich die Zulassungsstelle der Provinz Santa de Tenerife befindet.
Hinweis: Für die Anmeldung wird eine Zulassungsgebühr in Höhe von 99,77€ (Stand Juni 2022) fällig. Diese kannst du vor Ort in der Zulassungsstelle nur mit Debit- oder Kreditkarte bezahlen.
Schritt 6: Kfz-Versicherung abschließen und Nummernschilder drucken
Nachdem dein Fahrzeug zugelassen wurde, benötigst du eine Kfz-Versicherung. Ohne diese darfst du dein auf den Kanaren zugelassenes Fahrzeug nicht fahren.
Hast du eine Kfz-Versicherung abgeschlossen, kannst du dir die Nummernschilder (sp.: placas de matrícula) kaufen und an deinem Auto anbringen.
Gute Fahrt!
Wir hoffen, dass wir dir mit diesem Artikel eine gute Übersicht geben konnten und du damit mehr Struktur für die Einfuhr deines Fahrzeuges hast.
Falls bei dir etwas anders ablief oder du einen hilfreichen Tipp für andere Leser:innen teilen möchtest, schreib gern unten in den Kommentaren.
Interessiert dich das Thema Auswandern auf die Kanaren? Dann möchten wir dir den Auswander Guide* von unserer Freundin Eva ans Herz legen. Sie ist selbst nach Teneriffa ausgewandert und hat mit all ihren Erfahrungen und guter Recherche ein umfangreiches E-Book kreiert. Es bezieht sich zwar auf Teneriffa, aber darin sind auch hilfreiche Informationen enthalten, die für die gesamten Kanaren gelten.
Wir wünschen dir mit deinem Fahrzeug auf den Kanaren eine wundervolle Zeit und stets gute Fahrt!
Liebe Grüße,
Kristin & Rayco